Informationen
Sternenkindezentrum Bayern e.V.
Aktuelles
Hier werden wir Sie über aktuelle Nachrichten, Studien, Petitionen und Termine informieren.
Wertvolle Hilfe für trauernde Eltern
Lions Clubs aus der Region und Niederfüllbacher Stiftung ermöglichen Anschaffung eines Kühlbettchens für das Sternenkinderzentrum Bayern e.V.
Informationen zum Cuddle Cot™ finden Sie unter www.cuddlecot.net.
Etwa ab Ende April 2024 besteht die Möglichkeit, das Cuddle Cot™ beim Sternenkinderzentrum Bayern e.V. zu leihen.
Termine
Andacht und gemeinsame Beisetzung
der im Klinikum der Sozialstiftung Bamberg geborenen Sternenkinder:
Freitag, 15. November 2024 um 12 Uhr
Städtischer Friedhof Bamberg, Hallstadter Straße
Trauerfeier und gemeinsame Beisetzung
der im REGIOMED Klinikverbund geborenen Sternenkinder jeweils am zweiten Freitag im März sowie am zweiten Freitag im Oktober:
Coburg: 15 Uhr (Friedhofshalle)
Hildburghausen: 15 Uhr (Friedhofshalle)
Lichtenfels: 15 Uhr (Friedhofshalle)
Sonneberg: 13 Uhr (Hauptfriedhof)
Gedenkfeiern für verstorbene Kinder in Fürth und Nürnberg
Friedhof Fürth: Samstag, 11.05.2024, 11.00 Uhr
Westfriedhof Nürnberg: Samstag, 28.09.2024, 11.00 Uhr
Candlelight-Abend in Eibach: Samstag, 08.12.2024, 18.00 Uhr
Candle Lightning – Gottesdienst für Angehörige von verstorbenen (Sternen-)Kindern
Bergkirche Höhn, Brüxer Str. 11, Neustadt bei Coburg
Samstag, 08.12.2024, 17.00 Uhr
Sternencafé 2024 – Nürnberg
Jeweils um 19:00 Uhr in Nürnberg, Freiligrathstraße 1, Juhubelhaus
Sternencafé 2024 – Bamberg
Jeweils um 18.30 Uhr in Bamberg, Sodenstraße 14
Wanderausstellung „Tod am Anfang des Lebens“
Eröffnung der Ausstellung ist am Freitag, 25.10.2024 in der Kirche Verklärung Christi, Forchheim
Die Ausstellung kann besucht werden bis Samstag, 09.11.2024
Veranstalter: Klinikum Forchheim
Sternenkinder Gedenkfeier Forchheim
Freitag, 22.11.2024, 16.00 Uhr
Ort: Neuer Friedhof, Heimgartenstraße, Forchheim
Studien
Wir möchten die psychischen Belastungen, die im Zusammenhang mit dem Verlust eines Kindes während oder nach der Geburt stehen, untersuchen. Unser Ziel ist es, die Auswirkungen eines solchen Verlustes vertiefter zu verstehen und mehr über Faktoren zu erfahren, die möglicherweise Einfluss auf das Ausmaß der Belastung nehmen können. Das kann langfristig dabei helfen, präventive Maßnahmen, geeignete Therapiemaßnahmen sowie weitere Hilfsangebote zu schaffen, um Menschen in einer solchen Situation möglichst gut zu unterstützen.
Wer kann teilnehmen?
Personen im Alter von mind. 18 Jahren, die in den vergangenen 5 Jahren ein Kind verloren haben.
Des beinhaltet auch einen Schwangerschaftsabbruch.
Zeitlicher Umfang
5-minütiges Online-Screening, gefolgt von Fragebögen, ca. 30-45 Minuten (Angaben zu Ihrer Person, Informationen über die Art Ihres Verlustes, Angaben zu anderen belastenden Lebensereignissen, Angaben zu Ihrem Kinderwunsch, Ihr psychisches Befinden sowie die Inanspruchnahme professioneller Hilfe)
Kontakt
Verantwortliche Projektleitung:
PD Dr. Larissa Wolkenstein (larissa.wolkenstein@psy.lmu.de)
Dr. Anamaria Semm (asemm@psy.lmu.de)
Versuchsleiterin: Selina Schuberth, B.Sc.
Welche Wünsche und Bedürfnisse haben betroffene Frauen hinsichtlich eines psychotherapeutischen Gruppenangebots?
Teilnahme
E-Mail: schwangerschaftsverlust@unibw.de
Studienhandy: 0175 4718977
Projektverantwortliche
Prof. Dr. Antje-Kathrin Allgaier, Dr. Sarah Quaatz, Christine Nothelfer (M.Sc.)
Laufzeit
April 2024 – Februar 2025
Der Verlust eines Kindes gehört zu den wohl belastendsten Erfahrungen, die Eltern widerfahren können. Trotzdem liegen bislang kaum wissenschaftliche Befunde zum Umgang mit Trauer nach dem Tod eines Kindes, sowie zu Wirksamkeit verschiedener Interventionen in einer solchen Situation vor. Ziel der Studie ist es daher, das Trauererleben von Eltern genauer zu verstehen und dadurch Ansatzpunkte für spezifische Hilfsangebote und Interventionen identifizieren zu können.
Teilnehmen können alle Eltern, die in der Vergangenheit eines oder mehrere ihrer Kinder verloren haben, unabhängig von der Zeitspanne seit dem Verlust, dem Alter der/des Verstorbenen, der Todesursache, sowie dem Zeitpunkt des Todes (also auch vor, während oder nach der Geburt, im Kindes-, Jugend- oder Erwachsenenalter).
Studie der Universität der Bundeswehr München zur Betroffenheit von Männern bei Fehl- oder Totgeburt
Haben oder hatten Sie eine Partnerin, die ihr Baby in der Schwangerschaft innerhalb der letzten 12 Monate verloren hat?
Universität der Bundeswehr München sucht Teilnehmende für ein Online-Interview. Wir wollen herausfinden, wie Sie als betroffener Mann, dessen Partnerin einen Schwangerschaftsverlust erlitten hat, mit diesem Schicksalsschlag umgehen und wie sich dieser auf Ihr Leben und Ihre Partnerschaft auswirkt.
Einschlusskriterien:
- 18 – 50 Jahre alt
- Ihre Partnerin war betroffen von einer Fehl- oder Totgeburt oder hatte einen Schwangerschaftsabbruch aus medizinischer Indikation innerhalb der letzten 12 Monate
- Zum Zeitpunkt des Schwangerschaftsverlustes waren Sie (noch) in einer Beziehung mit der Partnerin
- Ihre Partnerin ist nicht erneut schwanger
Kontaktieren Sie uns für die Teilnahme per E-Mail unter Klinische.Psychologie@unibw.de, daraufhin wird ein Termin vereinbart für die Überprüfung der Einschlusskriterien. Sollten die Kriterien auf Sie zutreffen, vereinbaren wir einen Termin für das Online-Interview.
Ihre Angaben sind anonym und werden in anonymisierter Form für wissenschaftliche Zwecke verwendet, bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach passenden Hilfsangeboten. Jederzeit können Sie ohne Angabe von Gründen Ihre Teilnahme beenden oder Ihre Einwilligung zurückziehen.
Sie erhalten für die Teilnahme eine Vergütung von 25 Euro und leisten eine wertvolle Unterstützung dieses Tabuthema in der Gesellschaft zu beleuchten.
Petitionen
Im Februar 2022 startete Natascha Sagorski aus Unterföhring ihre Petition mit folgendem Inhalt:
Wir fordern einen gestaffelten Mutterschutz für Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden.
Aktuell steht Frauen nach Fehlgeburten, also Geburten bei denen Babys keine Lebensmerkmale gezeigt haben, deren Gewicht weniger als 500 Gramm betrug, und die Geburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erfolgte, kein Mutterschutz zu.
Auch der Änderungsvorschlag der neuen Bundesregierung, der die 20. Schwangerschaftswoche als Grenze vorsieht, ist unzureichend. All den Frauen, die bereits in der 19. Woche oder früher eine Fehlgeburt hatten, steht weiterhin kein Mutterschutz zu. Das bedeutet, dass Frauen, die wochen- und monatelang ihr Kind unter dem Herzen getragen haben, weiterhin kein Anrecht auf Mutterschutz haben.
Eine Krankschreibung der Frauen nach einer Fehlgeburt liegt damit alleine im Ermessen des betreuenden Arztes und erfolgt nicht automatisch, sondern oft nur auf Nachfrage und Bitten. Dieser Umstand stellt nicht selten eine zusätzliche Belastung für die oftmals traumatisierten Frauen dar. Auch das psychologische Element, dass eine Frau, die ihr ungeborenes Kind verliert, nicht als Mutter (der Mutterschutz zusteht) gewertet wird, spielt für viele Frauen eine große Rolle. Wir denken deswegen, dass ein Angebot des gestaffelten Mutterschutzes für Frauen nach Fehlgeburten ein großer Fortschritt wäre, der betroffenen Frauen Zeit, gibt das Erlebte zu verarbeiten und ihnen einen Schutz bietet, der ihnen zusteht.
Die Staffelung und Höhe des Mutterschutzes sollte von einer Expertenkommission erarbeitet werden. Der gestaffelte Mutterschutz sollte außerdem ein Schutzangebot des Staates sein und für die Frau nicht verpflichtend.
Begründung:
Laut Informationen des deutschen Bundestags erleidet jede dritte Frau vor der zwölften Woche eine Fehlgeburt (https://dserver.bundestag.de/btd/19/216/1921615.pdf), und auch zwischen der zwölften und der zwanzigsten Woche finden leider noch viele Fehlgeburten statt. Nur steht diesen Frauen aktuell kein einziger Tag Mutterschutz zu. Es ist wichtig, einen Raum für diese Frauen zu schaffen, innerhalb dessen sie das Geschehene realisieren und sich sammeln können. Auch Organisatorisches, wie Bestattungen, psychologische Hilfe oder Arztbesuche und Krankschreibungen über den Mutterschutz hinaus, kann in dieser Zeit umgesetzt werden.
Verlauf der Petition (und Quelle):
https://www.openpetition.de/petition/blog/gestaffelter-mutterschutz-nach-fehlgeburten#petition-main
Der Bundesverband Kindstod in Schwangerschaft und nach Geburt (BVKSG) hat eine Petition für die tatsächliche Erfassung von Fehlgeburten (Unsichtbare Kinder) gestartet.
Für eine erfolgreiche Petition werden natürlich Unterschriften benötigt! Wir alle hoffen das Unterschriftenziel zu erreichen, um die Situation von Familien, deren Kind während der Schwangerschaft verstirbt, zu verbessern:
Mutmachpreis für Natascha Sagorski
Die Unterföhringerin wurde am 12. Juni 2023 für ihre Gesetzesinitiative zum gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten ausgezeichnet.
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Bundestag
Seit dem Zeichnungsende und dem Einreichen der Petition ist Vieles passiert: sie hat mittlerweile erfolgreich den Weg in den Familienausschuss gefunden, in dem sich laut Berichten alle (!) Fraktionen für den Gestaffelten Mutterschutz ausgesprochen haben
Das Statement der Initiatorin aus dem Fachgespräch im Bundestag kann hier nachgehört werden:
Natascha Sagorski (Instagram)
Und ein Bericht zur Anhörung hier gelesen:
ZDFheute
Landtag NRW
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat sich mit dem Gestaffelten Mutterschutz beschäftigt. Letzte Woche konnte Frau Sagorski dort als Sachverständige bei einer Anhörung sprechen und auch hier kam viel positives Feedback von den Abgeordneten.
Hier der Link zur Aufzeichnung: Landtag NRW
Bundesverfassungsgericht
Dort wurde Verfassungsbeschwerde gegen das aktuelle Mutterschutzgesetz eingelegt.
Quelle: openPetition